Achtung: Änderungen beim Energieausweis
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie gehört auch der Energieausweis. Kürzlich wurden die Anforderungen an Energieausweise ein weiteres Mal verschärft. Doch eines ändert sich mit den neuen Regeln nicht: für die meisten Eigentümer bleibt es kaum nachvollziehbar, ob ihr Energieausweis nun den rechtlichen Vorgaben genügt. Wer sorgenfrei verkaufen oder vermieten möchte, überlässt das Kümmern um den richtigen Energieausweis daher am besten einem erfahrenen Immobilien-Profi.
Bei vielen Eigentümern beginnt die Unklarheit schon damit, welche Art von Energieausweis sie benötigen – einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis. Diese zwei verschiedenen Energieausweis-Typen wird es auch in Zukunft weiterhin geben.
Differenz zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wird geringer
Allerdings war es bisher so, dass ein Verbrauchsausweis nur wenige Daten enthalten musste – im Wesentlichen nur den tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten drei Jahren. Mit den neuen Regeln auf der Grundlage des Gebäudeenergiegesetztes müssen seit kurzem auch aus Verbrauchsausweisen detaillierte Angaben zur Energieeffizienz des Gebäudes hervorgehen. Das war bisher nur beim Bedarfsausweis der Fall. Für diesen wird der Energiebedarf anhand der technischen Ausstattung und energetischen Qualität einer Immobilie berechnet. Da das nur möglich ist, wenn das Objekt vorher von Experten gründlich begutachtet wird, waren Bedarfsausweise in der Vergangenheit deutlich teurer als Verbrauchsausweise. Diese Differenz wird nun geringer werden, denn es gelten ja jetzt auch für Verbrauchsausweise höhere Anforderungen. Anders gesagt: eine „Billigvariante“ des Energieausweises wird es nicht mehr geben. Wenn Sie einen neuen Energieausweis benötigen, müssen Sie mit Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich rechnen. Genauere Auskunft erhalten Sie bei einem Energieberater oder bei Ihrem Immobilienmakler.
Brauche ich überhaupt einen Energieausweis?
Wichtig zu wissen ist aber auch: nicht jeder Eigentümer benötigt sofort einen neuen Energieausweis. Selbstnutzer, die in nächster Zeit weder verkaufen noch vermieten möchten, müssen sich mit dem Thema nicht beschäftigen. Nur wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, braucht grundsätzlich immer einen Energieausweis. Aber auch alte Energieausweise sind – trotz der neuen Regeln – vorerst weiter gültig. Prüfen Sie also zunächst, wann Ihr vorhandener Ausweis ausgestellt wurde. Die Gültigkeit beträgt meist zehn Jahre, somit besteht in vielen Fällen noch kein Handlungsbedarf. Unmittelbar von den neuen Regelungen betroffen sind Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie, deren Energieausweis abgelaufen oder noch gar nicht vorhanden ist.
Was bedeuten die neuen Regelungen konkret für mich?
Was die neuen Anforderungen an Energieausweise in der Praxis bedeuten, lässt sich bisher nur schwer abschätzen. Es geht bei den Änderungen unter anderem um die Treibhausgas-Emissionen, die Eigentümerhaftung für falsche oder unklare Angaben und die Ausweitung der Pflichtangaben in Immobilieninseraten, die nun explizit auch für Makler gelten. Unser Rat: Ob ein Energieausweis alle geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt, ist für Laien kaum zu beurteilen. Um keine Bußgelder zu riskieren und sicherzugehen, dass Ihr Immobilienverkauf oder Ihre Vermietung nicht an Formalien beim Energieausweis scheitert, beauftragen Sie am besten einen Profi-Makler mit der Beschaffung oder Prüfung Ihres Energieausweises. Der Umgang mit solchen Dokumenten gehört für den Makler zum Alltagsgeschäft. Also kennt er sich bestens damit aus und weiß genau, worauf zu achten ist.
Sie sind unsicher, welchen Energieausweis Sie konkret für Ihre Immobilie benötigen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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