Einkommensgrenze für die Wohnbauförderung steigt
Der Traum vom eigenen Haus ist derzeit selbst für einkommensstarke Familien schwer zu finanzieren. Im Kampf gegen Wohnraummangel hat sich die Bundesregierung auf ein neues Maßnahmenpaket geeignet.
Am 16. Oktober 2023 ist das neue Förderprogramm »Wohneigentum für Familien« in Kraft getreten. Mit der Wohneigentumsförderung sollen laut Bauministerin Klara Geywitz gezielt Familien unterstützt werden, die sich den Traum von einem eigenen Haus erfüllen möchten.
So erweitert sich der Kreis anspruchsberechtigter Familien
Bisher lag die Einkommensgrenze für eine Förderung bei 60.000 Euro und erhöhte sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Mit der Neuregelung können die Fördertöpfe jetzt auch von Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro in Anspruch genommen werden. Insgesamt stellt der Bund für dieses Programm insgesamt jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Familien, die eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Antrag bei der KfW-Bank stellen. Die KfW-Bank gewährt anspruchsberechtigten Familien zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Immobilien, bei denen der CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Förderfähige Neubauten müssen dafür als Mindeststandard den Effizienzhaus 40 erfüllen und nachweisen. Auch höhere Förderstufen sind möglich, hierzu ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Das Gesetz verzichtet auf die ursprünglich geplante Verschärfung der Energiestandards bei Neubauten.
Gibt es Kritik?
Die CDU-Politikerin Ina Scharrenberg, Bauministerin von Nordrhein-Westfalen, begrüßte das Gesetz zwar. Jedoch kritisierte sie gleichzeitig die „lebensfremden“ und viel zu hohen Auflagen hinsichtlich der Klimafreundlichkeit. Ihrer Meinung nach sollte es Familien auch möglich sein, diese Darlehen beim Kauf von Bestandsimmobilien zu beantragen. So bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung das Gesetz in Zukunft noch einmal nachjustiert.
Welche Förderungen gibt es außerdem?
Käufer und Bauherren haben in Deutschland eine Vielzahl von weiteren Fördermöglichkeiten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entlastet Eigentümer beim energetischen Bauen oder Sanieren. Was sich dazu im Jahr 2023 ändert, kann man in den Neuerungen nachlesen. Auch das Gebäudeenergiegesetz tritt in diesem Jahr in einer erneuerten Version in Kraft. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren, empfiehlt es sich, den Rat eines fachkundigen Maklers einzuholen.
Rat vom Immobilien-Experten vor Ort
Sind Sie förderberechtigt, dann empfiehlt es sich, den Rat eines Maklers in Ihrer Region aufzusuchen. Gerade bei einer Förderung, die eine Finanzierung erleichtern soll, ist es von besonderer Bedeutung, das Budget im Auge zu behalten. Einrechnen sollten Sie vor allem auch die Kaufnebenkosten. Hierzu gehören beispielsweise auch die Kosten der verpflichtenden Anforderungen des GEG dazu.
Ihr Makler vor Ort kann Ihnen auch in dieser Hinsicht am besten erläutern, welche das sind. Ein fachkundiger Immobilienmakler kann Sie außerdem leicht an einen kompetenten Energieberater vermitteln.
Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobili? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich!
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Hannamariah/despositphotos.com
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