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Endlich! Sachkundenachweis wird gesetzliche Pflicht für Immobilienmakler.

Bereits seit über 12 Jahren erfüllt Thorsten Kotzur als Diplom Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie gelernter Immobilienfachwirt (IHK) alle Voraussetzungen eines Gesetzes, dass erst jetzt auf den Weg gebracht wird.

 

Um die Berufszulassung zu erhalten, müssen künftig auch Immobilienmakler ihre Fachkompetenz nachweisen. Vorbei die Zeiten, in denen jede/jeder einfach ein Gewerbe anmeldete und sich Immobilienmakler/in nennen darf. Die Neuregelung orientiert sich dabei an den bewährten Bestimmungen, die bereits bei der Berufszulassung von Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlern gelten.

 

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es künftig neue Standards geben. Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung sind neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung.

  • Die Einführung eines Sachkundenachweises soll die von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen qualitativ verbessern und damit den Verbraucherschutz stärken.
  • Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.
  • Die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung soll Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen, die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.

 

Damit ist es nun amtlich – bei der Kotzur Immobilien GmbH sind Sie in sicheren, fachkundigen Händen.