Immobilienkauf fördern lassen

Viele Immobiliensuchende sind zurückhaltend geworden. Gestiegene Zinsen und Inflation haben sie hinsichtlich des Immobilienkaufs verunsichert. Dabei gibt es für den Eigentumserwerb staatliche Unterstützung. Neue Förderprogramme sollen Menschen zum Eigenheim verhelfen.

Die Finanzierungszinsen für den Immobilienkauf liegen aktuell zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Das verunsichert viele, die nach den eigenen vier Wänden suchen. Von staatlicher Seite gibt es aber neue Förderprogramme, die den Menschen helfen sollen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Förderung von Bestandsimmobilien

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen die Modernisierung oder Sanierung einer Bestandsimmobilie. Käufer können hier zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen wählen. Darüber hinaus gibt es auch weitere Förderprogramme auf Landesebene einiger Bundesländer.

Neubau für Familien

Die KfW bietet seit dem 1. Juni 2023 das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ an. Es soll Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro bei einem Kind, für jedes weitere Kind darf es 10.000 Euro höher sein, bei der Finanzierung einer neugebauten Immobilie unterstützen. Bauherren können einen Förderkredit mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent bis maximal 240.000 Euro beantragen.

Neubau klimafreundlicher Immobilien

Von der KfW gibt es auch das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“. Damit sollen Bauvorhaben, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, gefördert werden. Hierfür erhalten Bauherren einen Kredit mit deutlich niedrigeren als den marktüblichen Zinsen. Die maximale Kreditsummer liegt bei 100.000 Euro.

Allerdings kann der Förderkredit auch bis zu 150.000 Euro betragen, wenn mit dem Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht werden kann. Außerdem gelten zusätzliche Kosten wie Fachplanung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und die Zertifizierung als förderfähig.

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Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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