Klärendes Gerichtsurteil: Wann muss die Miete auf dem Konto des Vermieters sein?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können sich Mieter jetzt mehr Zeit lassen, um ihre Miete zu überweisen. Die übliche Klausel in Mietverträgen, dass das Geld am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters sein muss, ist unwirksam.
Laut Gesetz müssen Mieter die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats „entrichten“. Dieser Ausdruck wurde in vielen Mietverträgen so ausgelegt, dass die Miete am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters sein muss.
In seinem Urteil vom Dezember 2016 stellt der BGH jedoch nun klar, dass die Rechtzeitigkeit der Zahlung gegeben ist, wenn die Mieter spätestens bis zum dritten Werktag ihre Bank mit der Überweisung beauftragen (Az: VIII ZR 222/15).
Im Klartext: Es zählt das Datum der Überweisung, nicht das tatsächliche Eintreffen des Geldes auf dem Konto des Vermieters.
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