Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) nennt man die Aufgaben eines Verwalters der sich um alle Belange des gemeinschaftlichen Eigentums kümmert.
Der Leistungskatalog spezifiziert die:
- Grundleistungen der Verwaltung (Teil A)
- Besondere Leistungen der Verwaltung (Teil B)
Hier Teil B – Besondere Leistungen
Die Verwalterin erbringt, über die o. g. Grundleistungen hinaus, die nach genannten zusätzlichen Leistungen.
Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart:
- Übersendung der Versammlungsniederschriften
- Information des Beirats
- Beiratssitzung
- Erstellung/Wiederherstellung von Verwaltungsunterlagen
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Abnahme
- Gehaltsabrechnungen
- Beitreibung von Hausgeldforderungen
- Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
- Kopien auf Wunsch einzelner Eigentümer