Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) nennt man die Aufgaben eines Verwalters der sich um alle Belange des gemeinschaftlichen Eigentums kümmert.

Der Leistungskatalog spezifiziert die:

  • Grundleistungen der Verwaltung (Teil A)
  • Besondere Leistungen der Verwaltung (Teil B)

Hier Teil B – Besondere Leistungen
Die Verwalterin erbringt, über die o. g. Grundleistungen hinaus, die nach genannten zusätzlichen Leistungen.
Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart:

  • Übersendung der Versammlungsniederschriften
  • Information des Beirats
  • Beiratssitzung
  • Erstellung/Wiederherstellung von Verwaltungsunterlagen
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Abnahme
  • Gehaltsabrechnungen
  • Beitreibung von Hausgeldforderungen
  • Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Kopien auf Wunsch einzelner Eigentümer