Wichtige Info für Vermieter und Eigentümer: Rauchmelderpflicht
Ab dem 1. Januar 2017 müssen alle Wohnungen – auch die vor dem 31.03.2013 errichteten – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Im §49 der Landesbauordnung NRW wurde dies im März 2013 festgelegt. Für die Installation ist der Eigentümer zuständig, unabhängig davon, ob der Wohnraum vermietet oder selbst genutzt wird. Die Betriebsbereitschaft hat der aktuelle Bewohner sicherzustellen. Über ein akustisches oder optisches Signal zeigen z. B. batteriebetriebene Modelle an, wenn die Batterie ausgetauscht werden muss.
Mindestens in den Schlafräumen, den Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen (z. B. Wohn- oder Arbeitszimmer) führen, muss es jeweils einen Rauchwarnmelder geben. Auch in offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der oberen Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren. Die Melder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
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