WISSENSWERTES zum Zensus 2022
Zensusgesetz 2022
Zum Stichtag 15.05.2022 erfolgt neben der Erhebung der Bevölkerungsdaten eine vollständige
Gebäude- und Wohnungszählung – eine weitere Herausforderung für alle Wohnungseigentümer,
Vermieter und deren Verwalter.
Auskunftspflicht und Datenschutz
Nach dem Zensusgesetz 2021 besteht eine Auskunftspflicht auch für persönliche Daten. Ihre
Weitergabe ist im Hinblick auf diese gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6e DSGVO zulässig und bedarf
nicht der Einwilligung der Betroffenen.
Gem. § 24 ZensG sind sowohl Immobilieneigentümer als auch Immobilienverwalter auskunftspflichtig.
§ 24 Auskunftpflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
(1) Auskunftpflichtig für die Erhebung nach § 9 sind die Eigentümerinnen und Eigentümer, die
Verwalterinnen und Verwalter sowie die sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der
Gebäude oder Wohnungen. Als Eigentümerinnen und Eigentümer gelten auch die Personen,
denen die Gebäude und Wohnungen nach § 39 Absatz 2 der Abgabenordnung wirtschaftlich
zuzurechnen sind.
Welche Daten werden abgefragt bzw. erhoben?
Die zu erhebenden Daten sind in § 10 ZensG geregelt, sie betreffen sowohl Gebäudedaten als auch
Wohnungs- und Bewohnerdaten.
§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
(1) Erhebungsmerkmale sind
- für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte:
a. Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel
b. Art des Gebäudes
c. Eigentumsverhältnisse
d. Gebäudetyp
e. Baujahr
f. Heizungsart und Energieträger
g. Zahl der Wohnungen - für Wohnungen:
a. Art der Nutzung
b. Leerstandsgründe
c. Leerstandsdauer
d. Fläche der Wohnung
e. Zahl der Räume
f. Nettokaltmiete
(2) Hilfsmerkmale sind:
1. Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
2. Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht
3. Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen
4. Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen
5. Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung
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Hinweis: Weitere Informationen zum Thema finden Sie ebenfalls im Internet unter www.zensus2022.de – bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit der o. g. Angaben keine Gewähr übernehmen können.
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