Heiz- und Nebenkostenabrechnungen

Auf Wunsch erstellten wir für unsere Kunden auch einmalig im Jahr die Heiz- und Nebenkostenabrechnung für die Mieter.
Der Eigentümer erhält entsprechende Informationen, welche Unterlagen benötigt werden, damit eine korrekte Heiz- und Nebenkostenabrechnung den Mietern zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Die Wohnungseigentumsverwaltung (auch WEG-Verwaltung) bezeichnet im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Aufgabe des Verwalters, nämlich die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz).

 

Die Hausverwaltung für Mietshäuser beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen und Gewerbeobjekte.

 

Unter dem Hausverwalter versteht man eine selbständige Person (oder Firma), welche eigene oder fremde Immobilien verwaltet.

 

Die Sondereigentumsverwaltung bezeichnet die Verwaltung von Sondereigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft (meist eine vermietete Eigentumswohnung). Dieser Geschäftsbereich ist geradezu ideal für externe Kapitalanleger, die den Verwalter auch für Vermieterangelegenheiten beauftragen möchten.

 

Bei diesem Service profitieren die Kapitalanleger sowohl von der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als auch von der Verwaltung der entsprechenden Mietwohnung, um auch dem Mieter einen größtmöglichen Service zu bieten.