Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) nennt man die Aufgaben eines Verwalters der sich um alle Belange des gemeinschaftlichen Eigentums kümmert.
Der Leistungskatalog spezifiziert die:
- Grundleistungen der Verwaltung (Teil A)
- Besondere Leistungen der Verwaltung (Teil B)
Hier Teil A – Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
- Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnung
- Eigentümerversammlung und Niederschrift
- Hausordnung
- Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
- Geldverwaltung
- Rechnungskontrolle und -anweisung
- Buchführung
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
- Abwicklung von Schadensfällen
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Allgemeine Leistungen