Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) nennt man die Aufgaben eines Verwalters der sich um alle Belange des gemeinschaftlichen Eigentums kümmert.

Der Leistungskatalog spezifiziert die:

  • Grundleistungen der Verwaltung (Teil A)
  • Besondere Leistungen der Verwaltung (Teil B)


Hier Teil A  –  Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

  • Wirtschaftsplan
  • Jahresabrechnung
  • Eigentümerversammlung und Niederschrift
  • Hausordnung
  • Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
  • Geldverwaltung
  • Rechnungskontrolle und -anweisung
  • Buchführung
  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Abwicklung von Schadensfällen
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Allgemeine Leistungen